Profession - BLJA

 

1990 bis 2010

Bayerisches Landesjugendamt (BLJA)
(seit 2005 im Zentrum Bayern Familie und Soziales – ZBFS)

Das Bayerische Landesjugendamt nimmt auf der Grundlage des § 69 SGB VIII die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern wahr. Schwerpunkte sind u.a. die Bearbeitung von Grundsatzfragen rechtlicher und pädagogisch-fachlicher Art, die Unterstützung der kommunalen Jugendämter und der freien Träger, die Erarbeitung von Handlungsorientierungen und Arbeitshilfen für die Praxis der Jugendhilfe, der Jugendschutz, die Fortbildung der hauptberuflichen Fachkräfte bei den kommunalen und freien Trägern und die Tätigkeit der Zentralen Adoptionsstelle in Bayern. Die Durchführung der sog. Heimaufsicht und das Handlungsfeld Jugendarbeit sind in Bayern den Bezirksregierungen bzw. dem Bayerischen Jugendring übertragen.

Funktionen

Leiter des Landesjugendamts.
Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (2004 bis 2010).

Ereignisse, die in Erinnerung bleiben

  • Umsetzung des 1991 in Kraft getretenen neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).
  • 1990/1991 – nach der Wiedervereinigung - Aufbauhilfe für das Sächsische Landesjugendamt.
  • 1. Gesamtbayerische Jugendamtsleitungstagung vom
    8.-9. Mai 1995 in Augsburg (Haus St. Ulrich) unter dem Thema „Das Jugendamt im Wandel – Zusammenarbeit und Beteiligung“.
  • Errichtung einer landeszentralen Scientology-Krisenberatungsstelle (1998).
  • 75 Jahre Landesjugendamt
    (Festveranstaltung 23. November 2000).
  • Frühjahr 2000: Eigener Internetauftritt des Bayerischen Landesjugendamts unter www.blja.bayern.de.
  • 2002 Start des Elternratgebers im Internet in Kooperation mit den bayerischen Jugendämtern unter www.elternimnetz.de.
  • 2003 bis 2008 „Est! – Evaluationsprojekt Sozialpädagogische Diagnosetabellen“ in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe Mainz.
  • 2004 Übernahme der federführende Stelle der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.
  • Vereinbarung zwischen den bayerischen Jugendämtern und dem Landesjugendamt zum Aufbau eines gemeinsamen Jugendhilfeberichtswesens (JUBB – Jugendhilfeberichterstattung in Bayern) auf der 11. Gesamtbayerischen Jugendamtsleitungstagung vom 9.-11. Mai 2005 in Passau.
  • Integration des Bayerischen Landesjugendamts in die neue zentrale Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zum 1. August 2005.
  • 2005 bis 2008 Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die junge Generation“ des Bayerischen Landtags (Landtagsdrucksache 15/10881).
  • 2009 Projekt „Personalbemessung der Jugendämter in Bayern (PeB)“.
  • Beschluss des bayerischen Landesjugendhilfeausschusses „Jugendhilfe und (gebundene) Ganztagsschule” auf der 103. Sitzung am 29. Oktober 2009.

Die Tätigkeit des Bayerischen Landesjugendamts im ZBFS ist auf seiner Homepage www.blja.bayern.de ausführlich dargestellt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter stellt sich ebenfalls auf einer eigenen Homepage vor.